Kletter-Workshop in den Herbstferien, vom 16.10. – 18.10.2020 – für herzkranke Kinder und ihre Geschwister ab 6 Jahre.

 

 

 

In Zusammenarbeit mit Hoch-Hinaus Klettern als Therapie e.V.  veranstaltet die Elterninitiative herzkranker Kinder, Köln e.V. diesen Schnupperkurs. Unter Anleitung von Jan Grove, Marc Böhme und Corinna Beer, werden die Kids Kletter- und Sicherungstechniken erlernen. www.kletternalstherapie.de

Neben kindgerechtem Klettertraining stehen Sportspiele, Koordinationsübungen und Beweglichkeitsschulung im Fokus. Freude an der Bewegung und Spaß an neuen Herausforderungen stehen dabei im Vordergrund . Wirkfaktoren des Kletterns sind neben der Verbesserung des Körpergefühls und der Motorik, eine Stärkung des Selbstbewusstseins, die Regulation von Gefühlen und Erweiterung der sozialen Kompetenz. Auch werden Konzentration und Handlungsplanung jederzeit gefördert, um den nächsten Kletter-Griff zu erreichen.

 

Termin:

Freitag bis Sonntag

16.10.2020 von 15:00 – 18:00 Uhr

17.10.2020 – 18.10.2020 von 10:00 – 16:00 Uhr

 

Ort:

Weichselring 6A, 50765 Köln

Canyon Köln Chorweiler

https://www.canyon-chorweiler.de/

 

Die Teilnahmegebühr an diesem Workshop beträgt pro Kind 40,00 €.

Bitte melden Sie ihr Kind oder Kinder bis zum 05.10.2020 über das Onlineformular an.

 

Klettern für Herzkranke Kinder und Geschwister ab 6 Jahren

Unter Anleitung der Therapeuten von „Hoch-Hinaus Klettern als Therapie e.V.“ werden die Kids Kletter- und Sicherungstechniken erlernen. Neben kindgerechtem Klettertraining stehen Sportspiele, Koordinationsübungen und Beweglichkeitsschulung im Fokus. Im Mittelpunkt steht dabei Freude an der Bewegung und Spaß an neuen Herausforderungen.
www.kletternalstherapie.de

Beitrag pro Kind: 60 €

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular auf unserer website:
Anmeldung Klettertraining 

SOMMERFEST 2020 – 30.08.2020

Gut Leidenhausen, Köln

Die Elterninitiative herzkranker Kinder Köln lädt Sie herzlich zum diesjährigen Sommerfest ein. Für die Familien werden Führungen für verschiedene Altersklassen ab 14:00 Uhr angeboten (Essbare Wildpflanzen, Honigbienen und andere Insekten, Greifvögel). Bei Speisen und Getränken freuen wir uns auf ein geselliges Beisammensein.

  • Wann:  30.08.2020 von 12:00 – 16 :00 Uhr

  • Wo:  Gut Leidenhausen

Adresse:
Umweltbildungszentrum
Heideportal Gut Leidenhausen e.V.
Gut Leidenhausen 1
51147 Köln
www.gut-leidenhausen.de

Wir bitten um Anmeldung bis zum 20.08.2020.
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das Formular auf dieser website.
Anmeldung Sommerfest

Wir freuen uns auf viele Familien!

ABSAGE: Geschwisterseminar für Kinder von 6-12 Jahre vom 09.10.2020-11.10.2020

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Leider müssen wir das Geschwisterseminar (09.10. – 11.10.2020) wegen der aktuell steigenden Corona-Infektionszahlen absagen.

Familien herzkranker Kinder haben eine besondere Lebenssituation. Dieses Seminar hat das Ziel, die Geschwisterkinder in den Mittelpunkt zu setzten. Sie leiden oft unter belastenden Gefühlen wie Ängste, Traurigkeit oder Eifersucht. Sie lernen im Spiel und mit Spaß gemeinsam Strategien kennen, um mit der besonderen Lebenssituation besser umgehen zu können. Die Eltern können ihre familiäre Situation reflektieren und überlegen gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt, die Familie und die Geschwisterkinder zu unterstützen.

An diesem Wochenende stehen die gesunden Geschwister und Sie als Eltern in Mittelpunkt. Die Herz Kids werden während den Seminareinheiten kunsttherapeutisch betreut.

Das Seminar wird veranstaltet in der Jugendherberge Panarbora, Nutscheidstr.1, 51545 Waldbröl

Kostenbeitrag pro Familie: 70,00 €

Nähere Infos unter www.herzkranke-kinder-koeln.de oder bei Frau Bauer, Frau Gräbner (sozialer Dienst auf der Station) und Frau Schamong (Psychologin auf der Kinderkardio).

 

BVHK: Schreiben an die BundesministerInnen und die Kultusministerkonferenz zu Tests und zum schrittweisen Schulbeginn

In Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetz AHF, dem Kindernetzwerk und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe hat der BvHK e.V. ein Schreiben zur besonderen Situation schwer herzkranker Kinder und dem anstehenden schrittweisen Schulbeginn verfasst. Das Schreiben mit dem Titel:

Corona – Junge vulnerable Risikopatienten in Gefahr

wurde an die BundesministerInnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Arbeit und Soziales und an die Kultusministerkonferenz gesandt.

Hierin geht es um den Schutz der Risikogruppe in Bezug auf die Lockerungen der bestehenden Maßnahmen, wie z.B. die Öffnung der Schulen.

Den vollständigen Brief lesen Sie hier:

24 04 2020 Risikogruppen Corona Ministerien Kultusministerkonferenz

 

 

Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende Geschwister/(Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?

+ + + + + + + +   Wiederaufnahme des Schulbetriebs   + + + + + + + +

Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?

Die Bezirksregierung Köln informiert auf ihrer website (schulminesterium.nrw.de) über die Möglichkeit, Angehöriger einer Risikogruppe (insbesondere Eltern und Geschwister) die in häuslicher Gemeinschaft leben, vom Präsenzunterricht in der Schule zu beurlauben.

 

Hier der entsprechende Punkt von der website:
Wie werden vorerkrankte und zur Risikogruppe gehörende (Groß-)Eltern von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen nach Wiederaufnahme des Schulbetriebs vor Corona geschützt?
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW) zu versehen.

Die Beurlaubung kann jederzeit durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern – oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerin oder des Schülers ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen. Mit Blick auf das Erbringen von Prüfungsleistungen wird auf die Ausführungen in der 15. Schulmail vom 18.04.2020 verwiesen.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Die Schulleiter/innen sollten in Schul-Emails über die getroffenen Hygienemaßnahmen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs informieren, voraussichtlich geschieht dies kurzfristig, da es immer wieder Änderungen gibt. Ebenso sollte von der Schule angeboten werden, mit der Schulleitung in Kontakt zu treten, um Beurlaubung und dergleichen zu besprechen.