Rücktrittsklausel für Veranstaltungen

RÜCKTRITT, STORNIERUNG UND NICHTANREISE BEI BELEGUNGSLEISTUNGEN; ABBRUCH EINES UNTERKUNFTSAUFENTHALTS

  • Ein Rücktritt, Stornierung einer Anmeldung, Nichtanreise bei Übernachtungsangeboten und/oder Abbruch eines Unterkunftsaufenthalts sind jederzeit möglich und schriftlich gegenüber unserer Geschäftsstelle oder der Veranstaltungsleitung vor Ort zu erklären.
  • Bei Rücktritt, Stornierung einer Anmeldung, Nichtanreise bei Übernachtungsangeboten und/oder Abbruch eines Unterkunftsaufenthalts belasten wir die Stornokosten der gebuchten Unterkunft und/oder des gebuchten Anbieters zu 100%, jedoch maximal bis zum zu zahlenden Teilnehmerbeitrag weiter. Ergeben sich Erstattungen, werden diese auch, ebenfalls maximal bis zum gezahlten Teilnehmerbeitrag, weitergegeben.
  • Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes/der Belegung und, soweit dies nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
  • Ist kein externer Anbieter eingebunden/beauftragt, werden bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühren belastet. Ab diesem Zeitpunkt wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.