160430_vererbenBehinderteMenschen_herzkrankeKinder

Vererben zugunsten behinderter Menschen

Eltern, denen die Sorge für ein herzkrankes Kind obliegt, stellen sich viele Fragen. Diese betreffen nicht nur die medizinische Behandlung und die psychosoziale Entwicklung, die optimale Förderung in Kindergarten und Schule, Berufsfindung und Ausbildung, sondern auch die finanzielle Absicherung.

  • Wird unser Kind ein normales Leben führen können oder muss es mit Einschränkungen leben?
  • Wird es einen Beruf erlernen und ausüben können?
  • Wird es durch seine Erwerbstätigkeit den eigenen Unterhalt finanzieren können oder wird es z.B. (ergänzende) Hilfen zum Lebensunterhalt oder Eingliederungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch benötigen?
  • Wie können wir als Eltern durch die Gestaltung eines Testaments dazu beitragen, unser Kind zusätzlich abzusichern?

In der Seminarreihe

HERZENSANGELEGENHEITEN

LEBEN MIT ANGEBORENEM HERZFEHLER

kommen wir ins Gespräch mit Wolfgang Krüger, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht. Er wird uns Allgemeines zum Erbrecht vermitteln und insbesondere über die Möglichkeiten eines Behindertentestaments informieren.

Wann: Samstag, den 30. April 2016, 16:00 und 18:00 Uhr

Wo: Elternhaus des Fördervereins für krebskranke Kinder, Dachgeschoss, auf dem Geländer der Uniklinik Köln

Anmeldung erbeten bis zum 23.04.2015 an die Geschäftsstelle.

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